Ich hab auch eine Vollstreckungsankündigung von der städtischen Vollstreckugnsbehörde bekommen und will jetzt auch erstmal um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens (schriftlich) bitten. Aber werden die mir das auch zuschicken, nur weil ich höflich darum bitte? Ich bin immer skeptisch bei sowas und sehe ja mit was für Methoden da mittlerweile gearbeitet wird. Z.B. wurden in der Vollstreckungsankündigung zwei Anschriften angegeben, beide aber unvollständig, so dass man eigentlich erst mal gar nicht weiß, ob und wo man sich eigentlich schriftlich zu Wort melden kann.
Also gibt es vielleicht irgendein Gesetz oder sowas, auf das man sich stützen kann, um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens einzufordern? Sicher ist sicher. Wäre super, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte, weil ich die Aufforderung/Bitte morgen rauschicken will. Danke!