Hallo, tolle Beiträge hier! Ich habe mich auf vielen Seiten umgesehen, bevor ich dem BS geschrieben habe, daß ich nicht mehr zahle.
Mein Stand ist im Moment der:
– tot stellen ist falsch. Am Ende wird man vollständig eingeseift. Es ist nicht eine Frage des OB, sondern des WANN. Eine gute Handlungsanleitung wäre schon erstmal diese Übersicht von Bernd Höcker: http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm
– Ein für mich besonders bemerkenswerter Kämpfer gegen die Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) ist Olaf Kretschmann. Er hat auch einen Blog, in dem man richtig was lernen kann. Olaf scheint ein äußerst gründlicher Arbeiter mit richtig viel Hirn zu sein. http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2012/12/offener-brief-die-intendantin-des.html
– Genau wie Olaf Kretschmann und einige hier im Blog denke ich, daß man die Auseinandersetzung logischer Weise in dem Bezugssystem führen muß, in dem wir auf „die andere Seite“ treffen. Dieser Bezugsrahmen ist die Realität der BRD mit allen Dingen, die wir mögen oder auch nicht. Eine Auseinandersetzung wird also definitiv nach den Regeln dieses Bezugssystems ablaufen. Deshalb ist es unwahrscheinlich, daß man „den Anderen“ Paroli bieten kann, indem man die Existenz dieses Bezugssystems verleugnet. Kurzfassung: „BRD“ ist ein anderes Thema. Hier wird nach den Gesetzen des Bezugssystems BRD gefochten. Deshalb muß man sich damit auskennen.
– In einem Beitrag hieß es, daß die Landtage den jeweiligen Rundfunkstaatsvertrag mit einem „Zustimmungsgesetz“ quasi vom Vertrag zu einem Gesetz machen. Dabei wird auf eine Auskunft aus dem Umfeld des Bundestages verwiesen. Diese Darstellung ist jedenfalls unrichtig. Mit diesem „Zustimmungsgesetz“ heißen die Länderparlamente nur (nachträglich) die von ihrem Ministerpräsidenten(?) mit der Landesrundfunkanstalt unterschriebenen Verträge gut. Der Vertrag wird ratifiziert. Bei uns heißt das „Gesetz über den Staatsvertrag mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)“. Der Rundfunkstaatsvertrag ist laut Online-Landesgesetzen vom Dokumententyp „Staatsvertrag“ und nicht vom Typ „Gesetz“ oder „Verordnung“. Es ist und bleibt ein ö-r Vertrag für den §58 VwVfG gilt. Ohne Zustimmung bzw. Unterwerfung durch den einzelnen Bürger gilt der für den jeweiligen Bürger nicht.
– In Antwortschreiben der „Gegenseite“ wird immer mal behauptet, daß es keine Rolle spiele, ob man gemäß §58 VwVfG zugestimmt habe, weil es ja außerdem einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gäbe, nach dem man einfach zu zahlen hätte und basta. Naja, die logische Grundlage eines Beitrages ist natürlich der Vertrag selbst – der nicht greift, solange man sich ihm nicht unterwirft. Das ist also ein Täuschungsmanöver und an sich schon strafbar (Täuschung im Rechtsverkehr). Diese Antwort heißt auch, daß §58 sehr wohl eine Relevanz hat.
Warum zahle ich nicht mehr? Ich habe dem MDR geschrieben, daß ich die ÖR wegen der Kriegshetze für eine kriminelle Vereinigung halte. Warum darf man das so sehen? Ganz einfach: wenn ich eine Straftat begehe, bin ich ein Krimineller. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eigentlich nur ein winziger Teil meines sonst völlig normalen Lebens ist. Es ist auch unerheblich, ob ich das absichtlich getan habe oder situativ einfach Pech hatte. Der Nachweis des Vorsatzes ist also gar nicht die Frage. Und ARD, ZDF usw. mache das ständig seit Jahren. Das hat sogar der Programmrat auch gerügt. Nur interessiert das die ÖR nicht. Die machen einfach weiter.
Deshalb habe ich an das Innenministerium geschrieben, daß da Kriminelle am Werk sind. Die meinten, daß sie für die Aufsicht über die ÖR nicht zuständig wären. Ende. Nun bleibt mir nur noch das Widerstandsrecht nach GG Artikel 20 Abs. 4. Es ist ja keine Abhilfe zu erreichen. Das sehe ich z.B. durch die Antwort des ZDF auf eine Programmbeschwerde von mir bestätigt. Ich hatte eine Sache konkret gerügt und das begründet. Die Antwort: „Mit dem Zweiten sieht man besser.“ Das transportiert für mich: Du kannst uns mal. Wir machen, was wir wollen. Das wusste ich schon vorher.