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Channel: Kommentare zu: GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft
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Von: klaus der Töpfer

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Lassen Sie uns bitte wissen, was Ihr Rechtsanwalt zum Umstand sagt, daß der Beitragsservices als “nichtrechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung” – siehe Impressum, Firma und Inkassounternehmen, gar keine Titel ausstellen kann. (Dazu Tübinger Beschluß vom Januar 2015 lesen) Die Vollstreckungsbehörde ist also verpflichtet diesen Umstand zu prüfen, weil sie ansonsten selbst in die Haftung gehen kann und wird…

Begehen Sie nicht den Fehler wie andere dem GV zu sagen, daß Sie nicht zahlungswillig sind, dann kriegen Sie gleich einen Haftbefehl angehangen, was seinerseits dann zur Klarheit beitragen hilft, in was für einem faschistoidem System man uns heute schon wieder gefangen zu halten sucht….

Prüfen Sie also selbst Ihren Rechtsanwalt… Bisher ist mir noch kein Fall bekannt geworden, daß ein RA das selbst aufgreifen will. Bringt wohl scheinbar nicht so viel Geld…

Man kann das auch selbst vertreten und sich das Geld auch sparen.

Es ist auch zu bedenken, daß in einem Gerichtsverfahren die Firma ungern gegen sich selbst entscheiden wird. Wir haben sehr viel Willkür, mafiöse Verstrickungen und regelrechte Aushebelung von Recht und Grundordnung erlebt…. Es wäre zu begrüßen, wenn sich endlich auch Rechtsanwälte über die Zwänge ihrer Kammern erheben wollen.


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