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Channel: Kommentare zu: GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft
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Von: OlliP

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Ich lese hier des öfteren, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei durch Zustimmungsgesetze der Landesparlamente nun Landesrecht.
Sicher? Schau mal bitte genauer hin! (-> Auflistung auf http://heimatundrecht.de)
1. In Bayern gibt es eine “Zustimmung” bzw. “Bekanntmachung”, aber kein “Zustimmungsgesetz”. (->Wozu das Wort “Bekanntmachung”?)
2. Diese Zustimmung ist alleinig für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dessen Artikel 1 die “Überschrift Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” trägt.
3. Pro Abstimmung in den Landtagen(+Bundestag) kann doch immer nur über EIN Gesetz abgestimmt werden, oder? Und die präsentieren uns hier einen Vertrag im Vertrag? Das ist ähnlich dem Gesetz im Gesetz, so gesehen beim “Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts” vom 23.11.2007 als Artikel 4 des “Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz” vom 23.11.2007.

Nur ein (Bundes-/Landes-)Gesetz darf doch Grundrechte einschränken, oder? Und auch dann nur unter Beachtung des Zitiergebots. Ob diese Bedingungen durch die Zustimmung des Bayerischen Landtages erfüllt sind, sollte geprüft werden.

——————————–
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Artikel 1
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
….

——————————
Zitat aus der Abstimmung der
76. Sitzung am Dienstag, dem 17. Mai 2011, 14.00 Uhr, in München
Plenarprotokoll 16/76

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/7001)

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag, Drucksache 16/7001, und die Beschlussempfehlung
des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, Drucksache 16/8414. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Fraktion FREIE WÄHLER und Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.


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