[…] GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuf […]
Von: Potsdamer “GEZ-Massenurteil” versus und andere pro Rechtsrealität – Lösungsansatz – GEZ Nein Danke | Kulturstudio
Von: Potsdamer "GEZ-Massenurteil" versus Rechtsrealität - GEZ Nein Danke | Netzwerk Volksentscheid
[…] Potsdamer “GEZ-Massenurteil” versus und andere pro Rechtsrealität – Lösungsansatz – GEZ Nein Danke | Kulturstudio bei GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft […]
Von: OlliP
Ich lese hier des öfteren, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei durch Zustimmungsgesetze der Landesparlamente nun Landesrecht.
Sicher? Schau mal bitte genauer hin! (-> Auflistung auf http://heimatundrecht.de)
1. In Bayern gibt es eine “Zustimmung” bzw. “Bekanntmachung”, aber kein “Zustimmungsgesetz”. (->Wozu das Wort “Bekanntmachung”?)
2. Diese Zustimmung ist alleinig für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dessen Artikel 1 die “Überschrift Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” trägt.
3. Pro Abstimmung in den Landtagen(+Bundestag) kann doch immer nur über EIN Gesetz abgestimmt werden, oder? Und die präsentieren uns hier einen Vertrag im Vertrag? Das ist ähnlich dem Gesetz im Gesetz, so gesehen beim “Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts” vom 23.11.2007 als Artikel 4 des “Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz” vom 23.11.2007.
Nur ein (Bundes-/Landes-)Gesetz darf doch Grundrechte einschränken, oder? Und auch dann nur unter Beachtung des Zitiergebots. Ob diese Bedingungen durch die Zustimmung des Bayerischen Landtages erfüllt sind, sollte geprüft werden.
——————————–
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
…
schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Artikel 1
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
….
——————————
Zitat aus der Abstimmung der
76. Sitzung am Dienstag, dem 17. Mai 2011, 14.00 Uhr, in München
Plenarprotokoll 16/76
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/7001)
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag, Drucksache 16/7001, und die Beschlussempfehlung
des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, Drucksache 16/8414. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Fraktion FREIE WÄHLER und Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.
Von: Ingo
Hallo.
Also zu ertsmal lob an die Seite.
Es müssten viel mehr Leute so denken und es vorallem aussprechen was alles in der “BRD” falsch läuft.
Nun mal zu meinem Problem:
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid von einem Obererichtsvollzieher unserer Stadt Bautzen (Sachsen) bekommen. In welchem steht, dass in der Zwangsvollstreckungssache
ARD/ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln gegen mich die Abnahme der Vermögensauskunft mit anschliesender eidesstattlicher Versicherung gemäß §802c ZPO beantragt wurde.
Ich wurde zudem auch zu eienm Termin beim Obergerichtsvollzieher eingeladen.
Dort sollte ich zu einer Aufstellung der erforderlichen Angaben als elektronisches Dokument mit anschließender eidesstattlicher Versicherung gemäß §802f ZPO geladen.
Diesen Termin bin ich jedoch nicht gefolgt. Da ich es nicht einsehe irgendwelche Daten egal welcher Art von mir preis zu geben.
Ich habe auch nicht auf dieses Schreiben reagiert!
Dem Schreiben vom Obergerichtsvollzieher war auch ein Schreiben des ARD/ZF -Beitragsservice zugefügt.
In dem Stand:
Vollstreckungsersuchen-Zweitausfertigung.
Trotz Festsetzungen und Mahnungen hat der obengenannte Schuldner rückständige Rundfunkgebühren…………bla bla….
Die Voraussetzungen für die Vollstreckung sind erfüllt,insbesondere sind die Gebühren/Beitragsbescheide unanfechtbar geworden bzw.hat ein Rechtsbefehl keine aufschiebende Wirkung.
…Diese Ausfertigung ist vollstreckbar…..
Wie soll ich nun weiterverfahren bzw.was wird mir passieren?
Ich selbe rmahc mir groß keine Sorgen, jdeoch meine Frau die immer denkt das bald jemand vor der Tür steht und unsere Sachen Pfändet.
Also für einen Rat wäre ich sehr danbar.
Danke schon mal.
Und macht weiter so
Von: Lupenick2
@Ingo Mit dem Beschluß des LG Tübingen vom 19.05.2014 solltest du was anfangen können. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18320
Von: Klaus Lohfing Blanke
@Ingo,
hier:
“Wenn die Zwangsvollstreckung ins Leere läuft”…
http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/
Dort ist auch ein Brief als rtf und pdf abgelegt.
beachten Sie aber bitte, daß es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt und keinerlei Gewähr für evtl. Schäden übernommen werden.
Wer boykottiert, macht das im vollen Bewußtsein, daß er sich damit u.U. Schaden zufügen kann.
Von: Katja
Hallo…
hab jetzt hier ein bisschen gelesen aber weiß trotzdem nicht so recht, wie ich mich jetzt verhalten soll. ..
Ich habe schon mehrere Mahnungen/Zahlungserinnerungen der GEZ erhalten aber weder etwas bezahlt noch auf irgend etwas reagiert…
Heute kam ein Festsetzungsbescheid, worin mir die Vollstreckung angekündigt wird, wenn ich die geforderte Summe nicht bezahle!
Kann mir bitte jemand schreiben, wie ich mich jetzt verhalten soll?
Soll ich darauf reagieren und wenn ja, wie?
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte…
Danke und liebe grüße
Von: Alex
Hallo Katja,
ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Geforderte Summe ist knapp 240€.
Zahlungsdatum: Heute
Ich brauche jedoch noch mehr Zeit(da ich selbstständig bin), um dagegen vorzugehen.
Ich überlege, direkt mal 50€ zu überweisen, nur, damit der ganze Schwachsinn neu berechnet werden muss. Das würde mir bei dem lahmen Verein nochmal 2 Wochen geben.
Anschliessend, schreibe ich dort hin, dass ich die Gebühren bezahlt habe, weil ich dachte, dass ich dazu verpflichtet bin.
Das sollte mir erstmal die Einleitung erleichtern, um dann das hier nieder geschriebene anzuwenden.
Frage: Wer beglaubigt mir, dass ich Deutscher (nicht deutsch!) bin?
Familienstammbuch reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Familienwappen inklusive.
Ich möchte mein Personalausweis wegen Ungültigkeit (Hoheitszeichen, Bundesadler wurde abgeändert!) abgeben.
Von: Die bittere Wahrheit über die Mahnwachen in Deutschland. - Blut und Fleisch
Von: heliben
@Ingo,
zu dem OGV aus Bautzen fällt mir noch etwas ein. Ich nehme an es handelt sich um den Herrn Michael Anders, Edisonstr. 17, [02625] Bautzen. Dieser ist nicht in der Lage eine amtliche Legitimation vorzulegen und arbeitet somit illegal. Wie auch amtlich, der ist als Firma bei Creditreform eingetragen. Das ganze habe ich hier für alle öffentlich gemacht: http://abzockelugbetrug.wordpress.com/bekanntmachungen-2/obergerichtsvollzieher-michael-anders-bautzen/
Von: Silvia Pollak
Finde ich gut, dass ich mich hier einlesen kann.
Ich habe morgen – 16.10.2014 – nämlich einen Termin mit einem Gerichtsvollzieher und denke auch ich bin im Recht. Weiß aber nicht wie ich mich verhalten soll.
Kann mich vielleicht heute noch jemand diesbezüglich zurückrufen.
Ich bin auch Journalistin und ansonsten auch freiberuflich tätig. Habe Angst, die sperren mir das Konto und da ich freiberuflich tätig bin, wäre das das Ende.
Gerne würde ich auch meine Story schildern…
Den Brief im pdf-Format habe ich mir runtergezogen und werde auch an die Kopien denken vom Amtshilfeersuchen bzw. Vollstreckungsantrag…
Danke im voraus und mit liebem Gruß
Silvia Yasmina Pollak – Tel. 0621 6908252
Von: Silvia Pollak
Also Leute – hallo erst einmal!
Ich schildere euch kurz um was es hier geht – und morgen steht der komische Padron von Gerichtsvollzieher vor der Türe… Ich habe alle Unterlaggen rausgesucht und eigentlich sollte er aufgrund dieser… die Sachlage genauestens nachprüfen…!
Ich bin selbständig tätig bzw. bekomme ich noch Unterstützung vom Arbeitsamt – dies seit 2008.
Sachlage: Ich habe das Arbeitsamt mehrmals aufgefordert, meine Angelegenheit zu prüfen. Dies haben sie nicht getan – erst nach Androhung die Angelegenheit in der Presse zu veröffentlichen haben die sich dazzu herabgelassen, in 2009 zwei Jahre Anspruch nachzuprüfen.. Ich habe da auch dann Leistungen bewilligt bekommen. Der GEZ hatte ich auch dies mitgeteilt, dass ich ja für diesen Zeitraum befreit wäre – da die Prüfung durch das Arbeitsamt aber erst so spät erfolgt ist und ich nicht zahlen würde. Daraufhin haben die nicht mehr reagiert. Mein Schreiben datiert aus dem Jahre 2011. Die Vollstreckungsankündigung habe ich jetz in 2014 bekommen.
Dem Gerichtsvollzieher werde ich morgen erklären, dass ich gedenke einen Rechtsanwalt einzuschalten. Im Vorfeld hatte mir dieser bereits telefonisch “Angst” gemacht, mit der GEZ wäre nicht zu spassen. Aber ich werde auf keinen Fall hier wegen deren Fehler eine eidesstattliche Erklärung oder den Knast akzeptieren. Das ist indiskutabel! Zu pfänden gibt es bei mir nichts!
Da ich freiberuflich tätig bin, wäre das das AUS für mich.
Kann mir jemand einen Ratschlag geben für morgen, wie ich mich verhalten soll? Wie halte ich den Typen hin – ich habe schon manche schlaflose Nacht wegen dieser Sache hinter mir, trotzdem ich mich im Recht fühle…! Außerdem kann ich meine Korrespondenz mit der GEZ ja auch belegen – wie stehen da die Chancen?
Merkwürdig ist allerdings, dass der Typ von Gerichtsvollzieher mich im Vorfeld anrufen wollte bzw. mailen wollte, welche Unterlagen er für die Prüfung braucht. In einer Woche habe ich von dem nichts gehört – weder telefonisch noch per mail!
Heute habe ich ihm nochmals eine Erinnerung gesandt – keine Reaktion bisher!!!
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Danke im Vorfeld
Yasmina
Von: Klaus Lohfing Blanke
Hallo Yasmina,
Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbediensteter der Stadt oder des Landratsamtes?
Wo nichts zu holen ist, stehen die sich die Beine in den Bauch, da braucht man auch keine Angst haben. Angst ist der schlechteete Ratgeber.
Haben Sie selbst jemals zugestimmt, daß Sie GEZ und Beitrag bezahlen wollen? Gibt es eine Unterschrift oder Antrag von Ihnen?
Siehe § 58 VwVfG Absatz 1 und VwVfG §59 Absatz 1.
Sie müssen dem Vertrag zugestimmt haben. Ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Geld.
Lassen Sie den Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamten eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, daß er trotz des Wissens dieser Paragraphen und Verletzung ihrer Natur und Menschenrechte bei ihnen trotzdem vollstrecken will. Sie zahlen, wenn Ihnen nachgewiesen wurde, wer den Beitragsservices dazu legitimiert eine staatliche Vornahme bewerkstelligen zu sollen und nach welchen staatlichen und gültigen Gesetzen das passiert. Dert5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein staatliches Gesetz. Es ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag. Vom Gerichtsvollzieher lassen Sie sich die Bestallungsurkunde (nicht Bestellungsurkunde) zeigen und vom Vollstreckungsbediensteten auch. Haben die keine, gibt’s auch nichts mit Vollstreckung.
Vollstrecken dürfen nur Beamte. Die sind aber Scheinbeamte, wenn überhaupt. Dienstausweis zeigen lassen und alles aufschreiben. Vorname, Name, wo beschäftigt, wer ist Verantwortlicher der Maßnahme, Vollstreckungsauftrag unterschrieben und gesiegelt? Amtshilfeersuchen des Senders kopieren!!! Er muß unterschrieben und gesiegelt sein, siehe Urteil Landgericht Tübingen. Es muß aus den Bescheiden und Ersuchen hervorgehen, wer überhaupt der Gläubiger ist. Ziehen Sie Zeugen hinzu und machen Sie Protokolle. Auch ein Gedächtnisprotokoll ist gerichtsverwertbar.
Treten Sie sicher und bestimmt auf. Immer den Leuten klar machen, daß sie für ihr Handeln gegen Sie selbst in der Verantwortung stehen. Nehmen Sie das Gespräch für sich mit einem MP3 Player auf. Nicht zur Veröffentlichung!
Zudem ist es widerrechtlich zu vollstrecken, wenn es gegenteilige Dokumente gibt und die Sache noch nicht geklärt worden ist. Der Beitragsservices muß nachweisen können, daß Sie die Schreiben auch erhalten haben. Bescheide, Mahnungen, Schriftverkehr. Natürlich muß man da ehrlich sein. Ansonsten sind die Vollstreckungsbehördsn voll haftbar zu machen für den Schaden, welchen sie damit anrichten. Schauen sie bitte in die beiden Urteile hinein. Es könnte sein, daß auf Sie der eine oder andere Punkt zutreffen könnte.
Vollstreckung gegen Unschuldige ist strafbar. §345 StGB!
Rechtsanwälte kann man sich eigentlich schenken, die stecken im System und agieren nach geltendem nicht gültigem Recht. Ich selbst schalte keinen ein, weil die nur auf Kohle bedacht sind und Ihr Schicksal erst zweitrangig sehen. Es mag vielleicht Ausnahmen geben, mir ist jedenfalls noch keine begegnet. Gäbe es nur auf Erfolg Honorar, sähe das anders aus. So kann jeder Depp sich auf ihre Kosten ernähren. Das ist auch der entscheidende Fehler in unserem AGB-Rechtssystem. So nämlich ist gewährleistet, daß Recht auzslegungsfähig ist. Sowas gab es im Deutschen Recht nämlich nicht.
Sie sind Deutsche Staatsangehörige? Wenn nicht, dann hier entlang: http://geloberschein.info
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Meine Kommentare sind keine Rechtsberatung, sie sind als Hilfestellung unter Betroffenen zu sehen.
Von: Klaus Lohfing Blanke
@ Yasmina,
noch ‘ne kleine Ergänzung:
Es geht um die Abschaffung von Recht, Grundordnung und die geistige Indoktrinierung. Für sowas zahlt man schon aus innerer Überzeugung nicht. Da ist egal, wie die einen betreuen, verblöden, zwangsbeschallen oder zwangsvollstrecken wollen. Da hilft nur noch 20.4 GG für die Bundesbürger. Es ist inzwischen offenkundig, daß man mit der Zwangsverblödungssteuer jegliches gültiges Recht verletzt. Auch deren AGB’s werden verletzt.
Ansonsten bitte das Buch von Udo Ulfkotte “Gekaufte Journalisten” lesen, da gibt es Futter genug…
http://www.kopp-verlag.de/Gekaufte-Journalisten.htm?websale8=kopp-verlag&pi=939100
Weitere Abhandlungen zum Sorgenkind GEZ finden Sie, wenn man bei uns oben in die Suchmaske “GEZ Nein Danke” eingibt…
http://netzwerkvolksentscheid.de/?s=gez+nein+danke
Weitere Ergänzung, Schreiben an einen Gerichtsvollzieher:
http://schaebel.de/was-mich-aergert/die-gez/schreiben-einen-gerichtsvollzieher/00809/
Von: fidel castro
vielen dank für ihren einsatz und die infomationen die sie zur verfügung stellen udn an alle die hier mitmachen.
man merkt in letzter zeit auch deutlich ,daß immer mehr gegen die windmühlen kämpfen und verzeichnet auch immer mehr erfolge.
meiner meinung nach sind wir an der stelle kurz vor der “kritischen masse”.
allen viel glück und erfolg
Von: Uwe
Die Inhalte dieser Seite sind Sachlich richtig und im Kampf gegen die GEZ wirksam.
Da ich galube, das diese Seite nicht nur von GEZ-Gegnern gelesen wird, möchte ich den GEZ-Spionen aus ganzen Herzen sagen: “Es setzen sich von nun an NICHT mehr einzelne hilflose Menschen gegen die GEZ zur wehr”.
LIEBE GEZ, IHR TRETET DEM DEUTSCHEN VOLK GEGENÜBER!
Von: Michael
Ich habe den Schreiben gerade auch fertig gemacht. Mal schauen, ob es hilft.
Was hier aber überhaupt nicht erwähnt wird, was machen, wenn mein Schreiben ignoriert/abgelehnt wird?
Von: Feiner Info-Artikel zum AbGEZockten-Verein |
[…] Laut meinen Recherchen bisher erfüllen nämlich sämtliche Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten noch nicht einmal die gesetzlich geltenden Vollstreckungsvoraussetzungen! Dies allein ist schon ausreichend, um Vollstreckungen eines Gerichtsvollziehers entgegenwirken zu können. Nähere Einzelheiten samt Musterbrief gibt es hier. […]
Von: Dennis T
Ich hab auch eine Vollstreckungsankündigung von der städtischen Vollstreckugnsbehörde bekommen und will jetzt auch erstmal um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens (schriftlich) bitten. Aber werden die mir das auch zuschicken, nur weil ich höflich darum bitte? Ich bin immer skeptisch bei sowas und sehe ja mit was für Methoden da mittlerweile gearbeitet wird. Z.B. wurden in der Vollstreckungsankündigung zwei Anschriften angegeben, beide aber unvollständig, so dass man eigentlich erst mal gar nicht weiß, ob und wo man sich eigentlich schriftlich zu Wort melden kann.
Also gibt es vielleicht irgendein Gesetz oder sowas, auf das man sich stützen kann, um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens einzufordern? Sicher ist sicher. Wäre super, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte, weil ich die Aufforderung/Bitte morgen rauschicken will. Danke!
Von: klaus d. Gelbscheintöpfer
Hallo Dennis, Sie haben einen Anspruch auf Transparenz. Höfliches Nachfragen sollte die Behörde jedenfalls nicht negativ gegen Sie aufbringen. Sie muß ein Interesse daran haben, daß die Forderung rechtskonform ist, Ansonsten steht sie selbst Ihnen gegenüber in der Haftung.
– Das Amtshilfeersuchen des Beitragservices muß unterschrieben und gesiegelt sein.
– es muß der Gläubiger klar und deutlich erkenntlich sein
– es muß ein Verantwortlicher erkenntlich sein
– die Behörde muß nachweisen, daß Ihnen überhaupt ein Bescheid zugegangen ist. Die bloße Behauptung reicht nicht aus, Fordern Sie die Zustellungsurkunde an.
– Selbst die Mahnung muß nachweisbar zugestellt worden sein.
– §58 und §59 VwVfG ist die Grundlage der Forderung. BGB ist die oberste Norm dafür. Es muß Ihre schriftliche Zustimmung zum Vertrag zu Lasten Dritter vorliegen. Ohne diesen keine Rechtskraft.
Wir befinden uns also auch mit dem öffentlich rechtlichem Vertrag im privaten Vertragsrecht weil, Sie bestimmen, mit wem sie worüber einen Vertrag abschließen wollen.
Siehe auch hier:
http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/08/26/potsdamer-gez-massenurteil-versus-und-andere-pro-rechtsrealitaet-loesungsansatz-gez-nein-danke/
Und bitte Dennis, kühlen Kopf bewahren, Panik, Angst oder Skepsis sind keine guten Ratgeber. Bleiben Sie selbst in ihrem Boykott der Souverän.
Sie wollen zahlen, wenn die Forderung gültiger Gesetze entspricht und nicht gegen Sitte und Anstand verstößt.
Letztlich ist Sitte und Anstand schon allein durch die Zwangsverträge mit Drohung, Zwang, mediale Massenverblödung verletzt und auch durch die permanente Kriegstreiberei.Dazu bitte das letzte Interview mit Udo Ulfkotte mit dem Compactmagazin schauen.
Wenn die Verwaltung einen auf Irre macht, dann könnte Ihnen vielleicht diese Version weiterhelfen, Beweislastumkehr und ihre eigenen AGB`s, weil man irgendwann in der Verwaltung dann eben mit der eigenen privaten Haftung herhalten muß.:
http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/11/16/gez-nein-danke-akzeptanzschreiben-alles-infos-dazu-von-dave-rico/