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Channel: Kommentare zu: GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft
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Von: Thomas Straube

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So habe die GEZ nach Vorlage angeschrieben und heute kam die Antwort.

“Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit, dass der Rundfunkbeitragsstaatvertrag (Rfbsv) ein unzulässiger Vertrag zu lasten Dritter sei.

Gerne erläutern wir Ihnen die gesetzliche Regelung.

Entgegen Ihrer Auffassung ist der Rfbsv kein privatrechtlicher Vertrag. Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rfbsv unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung. Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für Sie als Inhaber einer Wohnung.

Ihrer geforderten Rückerstattung können wir demnach nicht entsprechen.

Der Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlichen Daten von Wohnungsinhabern zu erheben. Deshalb kommt die von Ihnen gewünschte Löschung Ihrer Daten nicht in Betracht.

Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Ihre Daten nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

Mit dieser Erläuterung sehen wir Ihr Anliegen als abschließend geklärt an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht erneut beantworten werden.

Für ihre Unterlagen haben wir die Daten der Beitragskonten zusammengestellt. Ist alles korrekt?
Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio”

Keine Unterschrift
Was wäre jetzt zu tun, oder bringt es überhaupt noch was?
Lg Thomas


Von: Dennis T

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klaus d. Gelbscheintöpfer: Danke für die Antwort. Ob eine höfliche Bitte ausreicht, muss sich bei mir noch herausstellen. Ich hab denen nämlich meine höfliche Bitte plus Berufung auf §4 des Informationsfreiheitsgesetzes sowie § 25, Satz 2 und § 29, Abs.1 des VwVfG vor einer Woche zukommen lassen aber bisher keine Antwort. Schon ziemlich dreist, wenn ich bedenke, dass bei meinem letzten Schreiben innerhalb eines (!) Tages zurückgeschrieben wurde. Wenn ich persönlich bei denen vorstellig werden muss, werde ich das aber auch tun. Naja, vielleicht geht denen ja auch die Muffe, weil sie sehen oder bereits wissen, dass das Volsltreckugnsersuchen eigentlich nicht ganz koscher ist….

Panik usw hab ich nicht, ich bin nur ziemlich wütend und verärgert, was das Verhalten dieser Rundfunkanstalten und ihren eingesetzten Vollstreckungsorganen angeht…. >:-(

Von: Fred nicht mit mir

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Hallo Leute, mir ist auch letzte Woche eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von meiner Stadtverwaltung ins Haus geflattert, mit der die ARD ZDF Deutschlandradio ihre illegalen Zwangsabgaben eintreiben wollte. Auch darin die Drohung polizeilicher Zwangsmaßnahmen und der Hinweis, dass meine Konten gemäß AO (Abgabenordnung) abgerufen werden könnten.

Gehts noch? Wir reden hier Über (Zwangs-)Abgaben und nicht über Steuern. Ich habe den netten Damen und Herren von der Stadtverwaltung den oben geposteten Musterbrief zurück geschickt, ergänzt um den freundlichen Hinweis, dass ich bei Abrufen meiner Kontendaten Strafanzeige stellen werde.

Heute kann der Brief von der Stadtverwaltung man habe das Vollstreckungsersuchen zur Klärung des Sachverhaltes an die ARD ZDF Deutschlandradio zurück verwiesen. Geht doch! Wehrt euch Leute, es lohnt sich!!

Von: Werner Kirmer

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An alle Nörgler und Zweifler!!!! Fangt mit der Tat an. Versuch und Irrtum!! Wem es Beschwerden macht darf doch immer noch zahlen. Und wenn ich schlauer bin oder doch den Arsch in der Hose habe, fange ich noch mal an. Es hilft uns keiner und das System will uns in seinem Kreislauf verschleißen. Immer mit Ruhe und Gelassenheit. Hierbei ist Schwarmintelligenz angesagt und kein Heldentum das uns umbringt.

Von: S. Schmidt

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Orthographisch korrigierter Text

Es gibt letztlich keinen Weg der daran vorbeiführt, zu zahlen.

Da zahlt man lieber, hat den Ärger aber hinter sich. Gehen wir lieber für Pegida auf die Straße, wählen AfD und hoffen, dass bald der Umsturz in diesem Kunststaat vonstatten geht.

Im übrigen, ich als Laie, kann doch einem von der Behörde nicht mit irgendwelchen Paragraphen als Argumentation kommen (die hier zum Besten gegeben werden), die ich selbst nicht einmal verstehe. Die merken doch, dass man ahnungsloser, hilfloser Laie ist. Bringt nur noch mehr Ärger.

Von: klaus d. Gelbscheintöpfer

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Kann ich nicht bestätigen Stefan, denn immer mehr Lerute wehren sich und immer mehr Vollstrteckungsverfahren verlaufen im Sand. Da wo kein Staat, da auch kein Staatsvertrag.

Von: grabbi

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privatisieren = privare = ausbeuten
Invalide (hebräisch = invalid) = nutzlos!

Von: Thomas

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Hallo zusammen !!!

Ich habe ebenfalls am 10.12.2014 ein Schreiben von meiner Stadt bekommen innerhalb 7 Tage 372.31€ zu zahlen da sonst die Zwangsvollstreckung vollzogen wird!
Darauf hin habe ich diese Dokument-Vorlage von dieser Webseite plus das Urteilsschreiben vom LG Tübingen Mai 2014 der netten Dame von der Stad geschickt .

Heute am 20.12.2014 bekamm ich nun eine Antwort auf mein Schreiben…..nun Zitat:

Sehr geehrter Thomas

bezüglich ihres Schreiben vom 17.12.2014 hier eingegangen am 19.12, muss ich ihnen mitteilen,dass dieses hier keine aufschiebende Wirkung hat.

Vorligend handelt es sich um eine Forderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und sind eventuelle Rückfragen unmittelbar mit diesen zu klären.

HIER KANN DIE ANGELEGENHEIT NUR DURCH ZAHLUNG ODER AUFTRAGSRÜCKNAHME ERLEDIGT WERDEN.EEINE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ENTSTEHUNG DER FORDERUNG KANN HIER NICHT GETROFFEN WERDEN.

Die Forderung zu Grunde liegenden Bescheide sind alle Rechtskräftig und unanfechtbar,da die einzelnen Wiederspruchfristen furchtlos verstrichen sind.

Ich gebe ihnen hiermit die Gelegenheit,bis ablauf dieses Monats unmittelbar mit der Gläubigerin in Kontakt zu treten und die Angelegenheit unmittelbar zu klären.

Sollte jedoch bis dahin keine Auftragsrücknahme hier vorliegen ,bin ich gehalten ,ohne eine weitere Ankündigung die Zwangsvollstreckung weiter zu betreiben.

Mit Freundlichen Grüßen
XYZ

Zitat Ende !!!!!!

Kann mir jemand Tipps geben ,was ich nun am besten tun sollte ?????

Gruß Thomas


Von: Zensurgegner

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Also ich habe generell Achtung und Respekt vor den Leuten die den Mut haben für diesen Mist nicht zu bezahlen. Egal was andere Leute sagen, Fernsehen ist und bleibt nur eine Freizeitbeschäftigung, es sind schließlich auch genug Zeitungen da um sich zu informieren. Man könnte genau so gut hingehen und behaupten wie wichtig eine freie Presse und guter Journalismus ist und eine Zwangsabgabe für Zeitungen einführen und man bekäme, ob man will oder nicht, jeden Tag so eine Tageszeitung in den Briefkasten. Das wäre genau so asozial. Damit will ich die hier herrschende Klasse in der Politik nicht auf dumme Ideen bringen, dass war schließlich nur ein Beispiel. So eine GEZ ist also wie eine Maschine zum Gelddrucken und müsste abgeschafft werden. Wenn es in Deutschland Leute gibt die bald nicht mehr ihre Stromrechnung bezahlen können dann ist es auch mit der Grundversorgung nicht weit her auf die diese Machthaber hier im Land zu pochen und das so gerne als Argument benutzen.

Von: daonilier

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diese blutsäufer und heuschrecken müssen vor einem ordentlichen gericht mit ge=
setzlichen richtern klagen.ein gesetzlicher richter muß sich mit amtsausweis legiti=
mieren.seinem gesetzlichen richter darf nach völkerrecht niemand entzogen werden.
diese verbrecher praktizieren das aber dauernd durch umgehung des rechtsweges.
es muß ein notariell beglaubigter vertrag zwischen der firma rundfunkanstalt und
dem nutzer mit tinte unterschrieben vorliegen.also immer auf den klageweg verwei=
sen.

Von: sanja

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Hallo zusammen,

hab bezüglich des Vollstreckungsersuchens bzw. der Vollstreckungsanordnung einige Fragen.
Ich habe bisher die Mahnungen und Festsetzungsbescheide ignoriert, des Beitragsservice der ARD/ZDF bzw. im meinem Fall, wohnhaft in Bayern, des Bayerischen Rundfunks.
Das letzte erhaltene Schreiben war die “Ankündigung der Zwangsvollstreckung” vom Beitragsservice der ARD/ZDF vom 1.12.2014 mit einer 5-tägigen Frist zum Ausgleich des Beitragskontos.
Heute hat mich der Gerichtsvollzieher aus unserer Kreisstadt besucht bzw. ich war nicht da also hat er eine Kopie des Vollstreckungsersuchens des Bayerischen Rundfunks im Briefkasten zusammen mit seinem persönlichem Vermerk etc. hinterlassen.
So wie ich das hier gelessen habe, bekommen die Leute ja eine Vollstreckungsanordnung von der Gemeinde (Amtsgericht?). Ich hab aber von denen nichts bekommen, warum? Interssanter Weise fällt auf der hinterlassenen Kopie auch die Rechtsbelehrung auf der Rückseite. Habe mit diesem Herren telefoniert, aber der scheint etwas unterbelichtet zu sein.
Was könnte ich jetzt tun?

Bin ganz dankbar für einige Tipps/Hilfe

Gruß

Von: daonilier

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notariell beglaubigten vertrag zwischen rundfunkfirma(br) und dir mit deiner unter=
schrift und datum verlangen.vom scheingerichtsvollzieher AMTSAUSWEIS zeigen
lassen-auf den klageweg vor einem ordentlichen gericht mit GESETZLICHEN rich=
tern verweisen-gesetzliche richter brauchen legitimation und AMTSAUSWEISE:
vom richter ein unterschriebenes und gestempeltes urteil verlangen.beim besuch
des scheingerichtsvollziehers für anwesenheit von zeugen sorgen-nicht in die woh=
nung lassen.dienstausweis-gefälschte urkunde-einbehalten.polizei rufen

Von: sanja

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Super, danke

Ich erhalte da noch von einem Kollegen von meinem Vater was gegen den Gerichtsvollzieher, der zahlt auch schon länger keine GEZ etc. mehr und kennt sich mit dem Akzeptanz-Schreiben und dem Vorgehen auch aus.
Bei den Zeugen, können meine Eltern als Zeugen herhalten? Reicht im Notfall, dass ich alles filme? Vlt. finde ich noch paar Spätzel, aber der hat sich bei mir ja gar nicht angekündigt, die können sich bei mir ja schlecht die ganze Zeit aufhalten.

Von: daonilier

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nach artikel 20 absatz 4 der verfassung den kerl verhaften!

Von: Michael

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Hallo,

nun ich hab mal gedacht dies hier zu schreiben und suche um Hilfe.
Ich hab eine Vollstreckungsbescheid bekommen am 20.12.2014 mit einem Betrag XXX von einem Gerichtsvollzieher wo ich aber echt mal so, einiges mir aufgefall ist alleine an dem Schreiben.

Nun das schreiben hat die Anschrift von dem Gericht in meiner Wohnort und Telefonnummer von einem Sitzungssaal, nur was Irgdenwie komisch ist die Unterschrift ist Kopiert ohne stempel und das ganze schreiben ist auch eine kopie.

Nun was kann man machen ich hab jetzt erst mal das Vollstreckungsgesuche angefodert und werde mich auch noch weiter erkundigen den der GV ist irgend wie nicht aufzufinden im Netz udn wenn ich nach Telefonnummer oder Mobil suche dann lande ich in einem Anderen Landkreis.

Meine Frage ist, eigentlich auch? Muss ein Vollstreckungsbescheid nicht im Orginal Unterschrieben werden und wiederlegt werden wie die Kosten zusammengesetzt sind? Den es ist nur ein Gesamtbeitrag und und auffoderung zur zahlung (etc. Ratenzahlung der Einmalige Zahlung) Das Bankkonte ist auch irgedn wie nicht nachvollziehbar).

Ich erhielt auch jetzt die Beitragszahlung der Rundfunkzentrale naja irgend wie ist der Betrag nicht weniger geworden nach dem ich ein Vollstreckungsbescheid bekommen habe, das verwirrt mich jetzt doch ein wenig.

Wer kann mir da, einwenig helfen. wie ich vorgehen kann.


Von: Gelackmeierter

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Ich hatte bisher alle Schreiben der GEZ ignoriert und vor ein paar Tagen habe ich vom Gerichtsvollzieher ein Schreiben erhalten:

Zwangsvollstreckungssache
vertr. d. SWR usw.

gegen “mich”

In oben genannter Sache ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbarem Titel Vollstreungsers. d. Gläuberigerin (betrag in €) zu vollstrecken.

D. Gläubig. hat mich beauftragt, mit Ihnen eine gütliche Erledigung gem. § 802 b ZPO zu schließen.

Um weitere Kosten zu ersparen, bitte ich den Betrag bis “Datum” in bar zu zahlen oder auf mein Dienstkonto zu überweisen.

Wie gehe ich am besten dagegen vor?

Danke & Gruß.

Von: Gelackmeierter

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Nachtrag: reicht wirklich das obige Schreiben aus?

Von: daonilier

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es muß ein notariell beglaubigter vertrag zwischen swf und ihnen vorliegen.
dadiert und mit tinte unterschrieben.die rundfunkanstalten sind immer noch
eigentum der beitragszahler,das heißt der beitragszahler hat das hausrecht und
kann diese zecken rauswerfen.

Von: co2fabrik

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hab die woche das schreiben an die gerichtsvollzieherin geschickt. scheint sie nicht beeindruckt zu haben. die hat mich schriftlich gefragt ob mein schreiben als anfechtungsklage gegen die vollstreckungsmaßnahen gewertet werden soll…

Von: Frank

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Meine Freundin und ich haben noch nie Gebühren gezahlt und bekommen seit 01/2013 jeden Monat den Brief der GEZ mit der Aufforderung zu zahlen. Im November 2014 bekam ich dann den Festsetzungsbescheid (Sie bekommt weiter die normalen „Mahnungen“), kurz darauf bekam ich den Zettel vom Gerichtsvollzieher – war echt nur ein Blatt lose im Briefkasten. Hab darauf die Vorlage “Fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen für Vollstreckung von Rundfunkgebühren” ans Gericht geschickt und bekam jetzt diese Antwort!

Kann mir jemand helfen und Tipps geben was ich antworten kann?
Besten Dank

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Ihr Schriftsatz vom 25.12.2014 ist hier eingegangen und wird, soweit Sie sich damit gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wenden wollen, als Erinnerung nach § 766 ZPO zu bewerten sein.

Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme und Klarstellung insoweit, ob Sie und ggf. gegen wen, mit Ihrem Schreiben eine Vollstreckungserinnerung einlegen wollen.

Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen erhalten sie den Hinweis, dass dem
Gericht grundsätzlich eine rechtliche Beratung von Verfahrensbeteiligten nicht gestattet ist.

Es wird anheim gestellt, nachfolgende allgemeine Hinweise zu den von Ihnen angesprochenen Problemen zu berücksichtigen:

Nach § 10 Abs. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV), den der Freistaat Sachsen
mit Gesetz vom 06.12.2011 ratifiziert hat (SächsGVBI. 2011, Seite 637), ist Gläubigerin des
Rundfunkbeitrags die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Nach § 10 Abs. 5 RBStV werden rück
ständige Beiträge durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Ein solcher Festsetzungsbescheid wird nach § 10 Abs. 6 RBStV im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Die Landesrundfunkanstalt nimmt nach § 10 Abs. 7 RBStV die ihr nach dem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SächsVwVG kann die Vollstreckungsbehörde auch den Gerichtsvollzieher um Beitreibung ersuchen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Achten Buches der ZPO entsprechend mit der Maßgabe, dass das schriftliche Vollstreckungsersuchen an die Stelle des vollstreckbaren Schuldtitels tritt und eine Zustellung des Vollstreckungsersuchens -abweichend von § 750 Abs. 1 ZPO- nicht erforderlich ist, § 14 Abs. 2 Satz 3 SächsVwVG. Das Vollstreckungsersuchen muss nach § 14 Abs. 2 Satz 4 SachsVwVG den Vorschriften des § 4 Abs. 3 Sachs VwVG entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
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