Habt ihr euch alle das Video GEZ-Nein Danke nicht angeschaut?
Ich werde das dieses Jahr durchziehen,egal was kommt,dort wird doch beschrieben wie alles geht.
Von: Thomas
Von: Martin
Hatte heute einen Vollstreckungsbeamten, der am Ende kein Beamter war, der einen Pfändungsauftrag, der am Ende nicht existierte, vor der Haustür gehabt. Ich Habe ihn mehrfrach nach der Rechtsgrundlage seine Vollstreckung gefragt. Leider konnte er sie mir nicht darlegen. Wollte aber permanent und sehr penetrant Geld von mir haben. Sämtliche Unterlagen, die er dabei hatte, waren in keiner Weise formel oder rechtlich einwandfrei.
Das Ende:
Ich fuhr zur Polizei und zeigte ihn wegen Amtsanmaßung, Nötigung und Betrug an. Damit der Staatsanwalt das nicht so einfach einstellen kann, habe ich Strafantrag gestellt.
Bin gespannt wie es weitergeht
Viele Grüße
Martin
Von: klaus der Töpfer
Neues Landgerichtsurteil in Tübingen…
http://netzwerkvolksentscheid.de/2015/01/31/gez-nein-danke-lg-tuebingen-beschluss-vom-8-1-2015-5-t-29614/
Von: sabine danieli
So, ich habe jetzt noch eine Woche meine Klage an das Verwaltungsgericht Berlin zu schicken, zu bezahlen – was ich nicht mache – oder aber auf den Gerichtsvollzieher zu warten. Ich habe eben auf die Bescheide reagiert – klug oder nicht sei dahin gestellt – jetzt überlege ich, wie soll ich mich entscheiden? Ich weiß, wie bisher sämtliche Kläger vor den Verwaltungsgerichten abgebügelt wurden, wie sich Richter “amüsierten” etc. Auf jeden Fall werde ich nicht zahlen – Gründe gibt es viele. Für konstruktive Entscheidungshilfen bin ich dankbar.
Von: GEZ Nein Danke! Dachverband der Inkassounternehmen - Beitragservices und der ganz normale faschistischer Filz | Netzwerk Volksentscheid
[…] wie man völlig an der Realität vorbei urteilen kann und will. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) welches besagt, daß die Vollstreckungsbehörde eine unbedingte Prüfungspflicht erfährt, da sie […]
Von: Deparis
Danke für den Beitrag!
Von: GEZ Nein Danke! Dachverband der Inkassounternehmen |
[…] wie man völlig an der Realität vorbei urteilen kann und will. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) welches besagt, daß die Vollstreckungsbehörde eine unbedingte Prüfungspflicht erfährt, da sie […]
Von: daonilier
da es in diesem lande keine beamten mit amtsausweis,legitimation und berufung
durch den souverän in ihr amt gibt,haben wir auch keine ordentlichen verwaltungen.
wo sind diesbezügliche gültige gesetze vom VERFASSUNGSGEMÄßEN gesetzgeber?
der verfassungsgemäße gesetzgeber kann nur der souverän sein und nicht irgend=
welche “abgeordnetenhansel”
Von: GEZ Nein Danke – Gerichtsverhandlung – Mahnverfahren GEZ | Netzwerk Volksentscheid
[…] geposteten Tübinger Beschluß (8.1.2015, 5 T 296/14) hinweisen, als auch auf das Hannover Urteil (vom 29.03.2004 – 6 A 844/02) welches die zwingende Voraussetzung fordert, daß die Zustellung der Besheide und Mahnungen […]
Von: Bianca
Hallo,
ich hatte dieses Schreiben an den GV geschickt, mit dem Resultat, dass in einem Gelben Umschlag eine Zahlungsaufforderung kam, und wenn ich dieser innerhalb von zwei Wochen nicht nachkomme, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen werde. Hinten an hängt ein Schreiben vom Bayerischen Rundfunk, an das Amtgericht mit einem Vollstreckungsersuchen, allerdings ohne Unterschrift und einen Vollstreckungsbescheid von einem Gericht oder Richter habe ich auch noch nicht bekommen. Ich käümpfe solange es geht aber ich habe zwei kleine Kinder. Wie soll ich weiter vorgehen? Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten und würde das gerne selber irgendwie hinbekommen. Kann mir einer von euch helfen? Bin jetzt echt verzweifelt.
Grüße
Bianca
Von: klaus der Töpfer
Hallo Bianca,
das Schreiben ist wirklich vom Bayriuschen Rundfunk oder vom Beitrgsservices?
Haben Sie Beitragsbescheide erehalrt5en wenn nicht, muß ihgnen das per Einschreiben Rückschein nachgewiesen werden (Das sind gelbe Briefe), Können die das nicht, dann haben die ein Problem.
Die Vermögensauskunft ist eine Auskunft, welche
1. mit einem Eid abgeschlossen wird, was nur ein Richteer nach umfangreicher Belehrung über die damit verbundenen Folgen, aber garantiert kleiner machen wird,Fordern Sie eine solche Belehrung schriftlich beim Richter ein und zwar mit seiner eigenen und gut lesbaren Unterschrift (Vorname Familienname)
2. Fordern Sie von Ihrem Gerichtsvollzieher Ihnen die Rechtsgrundlagen seines Handelns mitzuteilen. Googelon Sie mal nach GVO weggefallen. Gehen Sie ruhig zu dem Termin aber mitz Zeugen zum Gerichtsvollzieher hin und konfrontieren Sie ihn persönlich damit, warum er keinen Eid mehzr abnehmen darf. Geht man nicht hin droht ein Haftbefehl, welcher ebenfalls absolut illegal ist, denn niemand darf wegen seiner Schulden inhaftiert werden. Außerdem sind Sie Mensch und nicht eine Person. und keiner kann gezwungen werrden, gegen sich selbsrt aussagen zu sollen. Zeigen Sie sich zahlungswillig, sie wollen aber rechrtlichze Sichgerheit haben.
Wurden Sie zwangsangemeldet oder haben Sie selbst die Anmeldung vorgenommen? Wenn selbst vorgenommen auf jeden Fall das Vertragsverhältnis kündigen und sich auf den §119 BGB berufen.
Dann wollen Sie den geschlossenenen Vertrag sehen mit Ihrer Unterschrift, siehe §58 und §59 VwVfG
Sollten Sie letztendlich zu einer Zahlung unter Drohung und Zwang genötigt werden, bezahlen Sie unter ausdsrücklichzm Vorbehalt all Ihrer Rechte und vermerken es im Protokoll der Zeugen und der Quittung, daß Sie die Zahlung nur unter Zwang und Drohung geleistet haben.
Jeder muiß da selobst entscheiden,k wie weit vert gehen will.- Es gibt auc die Möglichkeit der Ratenzahlung, wenn man dem Druck nicht standhalten kjannb/will ujnhd verzögert so ebenfalls den Zahlungsflouß.
Wiczhtig ist, daß man das SSystem bvescghäftigt6 hält und man darf die evtl. Niederlage keinesfalls als eigene Niederlage sehen. Wir haben es mit einer langsam ausufernden Willkür und Diktaturr zu bun.
Schauien SAie mal bitte inj der Suchfu8nktion bei uns nbach Rick uind Dave GEZ Nein DDanke, dann sehen Sie weitzere Möglichkeiten, wie man agieren kann.
Es gibt auch gute Gegenüberstellungen im Netz, wie die alte und neue GVO ausgehen, was da alles gestrichen worden ist. Die Gerichhtsvollzieher arbeiten absolut pivat und nehmen sich hier Judikativenaufgaben heraus. (Bruch der Gewaltenteilung)
Von: daonilier
das verhalten der firma service rundfunkbeitrag,das erpressen von rundfunkgebühren,
steuern und abgaben ist nichts anderes als organisierte WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT
Von: Bianca
Hallo klaus der Töpfer,
vielen Dank für die Antwort. Macht es denn einen Unterschied, ob das Schreiben vom ARD/ZDF kommt oder vom Beitragsservice?
Ich wurde zwangsangemeldet, da ich es nicht einsehe für irgendwas zu bezahlen was ich eh nicht nutze. Und Schreiben vom Beitragsservice habe ich auch nicht erhakten. Auch keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen. Sonst hätte meinn Kampf dort schon angefangen. Das erste was ich erhalten habe war ein Schreiben vom GV und auf das habe ich reagiert.
Das Schreiben vom Beitragsservice das an das Amtsgericht gerichtet ist trägt keine Unterschrift. Aber auf mein Schreiben an den GV dass er mir doch die Unterlagen zukommen lassen soll. hat er jetzt nur das beigefügt.
Es ist kein richterliches Schreiben vorhanden.
Auf das Musterschreiben das hier auf der Seite beigefügt ist habe ich eigentlich nur als Antwort bekommen dass ich zahlen soll oder die Vermögensauskunft zu machen habe.
Ich will nicht zahlen weil ich es nicht für rechtens halte, aber ich kann es mir auch nicht leisten wenn die mein Konto einfrieren. ( Das habe ich jetzt erst in einer Facebook Gruppe gelesen.
Ich versuche es jetzt mal mit dem Schreiben von Rick und Dave. Und hoffe dass sich da was tut.
Eine Frage habe ich noch. Du schreibst dass ich das beim Richter einfordern soll, da ich aber keinen Richter habe der ein Schreiben erstellt hat, wo soll ich mich denn da hin wenden?
Danke auf jeden Fall für die Unterstützung.
Viele Grüße
Bianca
Von: Lebensfreude28
Also erst mal meine Hochachtung für das Engagement in dieser Angelegenheit und einfach nur DANKE!
Ich lebe als Ausländer mit ausländischem Pass (bin mit einem Deutschen? verheiratet) und die GEZ schreibt an mich. Kann ich mich als Ausländer ebenfalls gegen diese Abzocke dieser Propagandamaschinerie verwehren? Habe jedoch 1980 als ich in diese Land kam, ein Formular für die GEZ ausgefüllt. Ob ich damals eine Unterschrift geleistet habe, weiß ich nicht mehr. Wir sind eine größere Gruppe “Ausländer” (haben die “deutsche Staatsangehörigkeit”) nicht angenommen und würden gerne diesem Boykott den Rücken stärken und das Akzeptanzschreiben verschicken..
Lieben Dank für die Unterstützung in Form einer Antwort und liebe Grüße
Von: daonilier
hallo bianca,
verlange vom angeblichen gerichtsvollzieher eine legitimation-amtsausweis-verlange
einen notariell beglaubigten vertrag zwischen der firma sendeanstalt und dir von dir
mit tinte unterschrieben und datiert.-hat der angebliche gerichtsvollzieher keinen amtsausweis dann verhafte ihn wegen beihilfe zur organisierten wirtschaftskriminalität.
bei der polizei anzeige erstatten.verträge zu lasten dritter sind nichtig und verbrechen.
verweise auf den klageweg vor einem ordentlichen gericht mit gesetzlichen richtern.
es muß ein rechtskräftiges urteil vom gesetzlichen richter uterschrieben und daneben
gestempelt sein.sollten dir verbrechen wie einbruch,kontoplünderung und ähnliches
angedroht werden,auch zur anzeige bringen.
Von: klaus der Töpfer
möglichst freundlich bleiben, KEINE Drohungen, höflich darauf verweisen, daß man den Dienstausweis sehen will. Man schreibt sich in Anwesenheit von Zeugen die Daten auf, fragt ihn / sie nach dem Personalausweis, schreibt sich, so auch dieser gezeigt wird die Privatadresse auf (für eine evtl. Strafanzeige / Strafantrag, verlangt die “Bestallungsurkunde” zu sehen, wenn sie / er sich als Beamter / In ausgibt… Wer hat sie legitimiert hoheitliche Aufgaben auszuführen? Das können nur Staaten sein, welche das vergeben. Gibt es diesen Staat? Gründungsurkunde…
Die Legitimationsfrage, solange die nicht geklärt, gibt es auch keine andere Gesprächsgrundlage.
Akzeptieren Sie die Forderung ruhig mit dem Akzeptanzschreiben, was man auch selbst nach seinen Bedürfnisdssen entwickeln kann. Sagen Sie, daß ihnen Keine Mahnung oder Bescheid vorliegend ist.
Haben Sie keinen Vertrag geschlossen und man hat Sie zwa Kopieren Sie sich den Vollstreckungsauftrag Der Beitreagsservices ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und kann kein Gläubiger sein, genauso wenig, wie eine zur Vollstreckung beauftragte Behörde Gläubigerin sein kann. Stehen also auf einer Gerichtsunterlage Ihre Vollstreckungsbehörde als Gläubiger, so ist auch das illegal. Angeblich kann nur die Landesrundfunkanstalt Gläubigerin sein. Sie muß eindeutig auch einen Verantwortlichzen erkennen lassen. Es reicht nicht die bloße Angabe der Landesrundfunkanstalt, siehe Beschluß Tübingen vom 08.ß1.2015 Sagen Sie keinesfalls, daß sie nicht gewillt sind zahlen zu wollen, dann geht das sofort in die Vollstreckung, ohne weiteres Verfahren. Im Allgemeinen geben GV das dann zurück, wenn sie nicht absolut hart gesotten sind. Schauen Sie mal im Netz nach, da gibt es Pdf Dateien mit der Gegenüberstellung GVO heute und vor der Änderung und fragen Sie genau das ab, was man da gestrichen hat. Der Gerichtsvollzieher darf gar nichts mehzr, was man ihm in der ZPO noch an Instrumenten zur Verfügung stellt. Man hat gem. internationalem Völkerrechts auch keinen Anspruch darauf, daß man gegen sich selbst aussagen muß (EV – Vermögensdauskunft) und auch Haft für Schulden ist untesagt. Deshalb geht man den Umweg über die sogenannte Vermögensauskunft, weil wenn man die verweigert, sperren die einen ein, was dann ja nicht wegen Schulden ist. So legen sie es aus. Aber der Gerichtsvollzieher darf gem. GVO übehaupt keinen Eid mehr abnehmen und genau das ist am Ende der Vermögensauskunft auch gefordert. Der Richter wird mit großer Sicherheit sie nicht belehren und das unterschreiben wollen…- Völkerrecht bricht Bundesrecht. Wer RuStAG-Deutscher ist beruft sich auf seine Rechte gem. Artikel 5.1, Artikel 6 und Artikel 50 EGBGB. Deutscher ist aber nur der im Rechts- und Gebietsstand, der das auch per Ableitung bis 1913 RuStAG nachweisen kann (Statusdeutscher). – oft wird das aber von der Verwaltung einfach ignoriert. Man wird dann oft als Reichsdeutscher abgestempelt, was im Grunde genommen sogar eine Straftat ist, weil man damit ein Verfahren beeinflußt. §241a StGB. Wie lange geschieht das noch? Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage des GV erklären, wenn sie/er das überhaupt dann noch will… Meist versuchen die den Rest schriftlich anzudrohen und irgendwann, so sie nicht einsichtig sind kommen sie mit Polizei. Dann geht das Spiel wieder von vorne loo, Legitimation…
das Vollstreckungsersuchen des Beitragsservices, schauen Sie nach, ob alles korrekt unterschrieben (niucht poaraphiert) und gesiegelt ist.
Von: Apollo456
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zu der ganzen Zwangsvollstreckung und Kontosperrung.
Liegt es im Rahmen des Möglichen, dass sich eine Kontosperrung bzw Zwangsvollstreckung negativ auf meine Bonität/Schufa auswirkt?
Vielen Dank für die Info.
Gruß
Von: klaus der Töpfer
@Apollo456
na klar doch wirkt sich das negativ aus, so man in das Verzeichnis gemeldet wird. Man sollte schon wissen, wie weit man mit seinem eigenen Boykott gehen will. Willkommen im Club, aber was stört es mich, wenn irgend jemand schlecht über mich Zeugnis ablegen will? Bringt mich das um?
Wir kommen im Großen natürlich nicht weiter, wenn sich jeder nur anpassen will um evtl. keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Es kommt darauf an, wo liegt unsere Wertigkeit, können wir morgen noch ohne uns vor uns selbst grausen zu müssen in den eigenen Spiegel schauen? Denken Sie immer daran, Sie können nur eine Diktatur verhindern wenn man sich vorher und möglichst massehaft positoniert. In einer scharf gestellten Diktatur geht das leider nicht mehr ganz so einfach und mit so verhältnismäßig geringem Aufwand wie jetzt. Unsere Kinder und Enkel werden es uns vlt. zu danken wissen, vielleicht auch nicht.
Von: Madame
Hallo Leute,
ich habe mich seit 2013 geweigert GEZ-Gebühren zu zahlen. Letzte Woche habe ich jedoch einen „Festsetzungsbescheid“ erhalten. Darin heißt es: „Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel, damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.“
Was würdet ihr mir empfehlen, an dieser Stelle zu machen? Ich habe keine Lust, dass bald ein Gerichtsvollzieher vor meiner Haustür steht oder dass meine Konten gesperrt werden.
Was mich außerdem verunsichert, ist das letzte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen, indem es drei Klagen gegen die GEZ zurückweist und somit die Gebühren weiterhin rechtens bleiben.
Habt ihr Tipps? Was soll ich tun?
Von: Frank
@Madame
Ich muss Dir leider aus eigener Erfahrung sagen es bringt nichts an diesen Punkt sich weiter zu wehren…..
Ich habe auch seit 2013 nicht gezahlt, dann kamm der Festsetzungsbescheid, dann der GV, ich habe Erinnerung beim Gericht eingelegt wegen fehlender Vollzugsunterlagen, auch habe ich angebeben das ich nie einen Vertag mit der Rundfunkanstalt unterschrieben haben oder einen Vertrag der zu lasten Dritter also mir geht zu gestimmt habe.
Und so weiter und so weiter… wurde alles abgelehnt jetzt bekomm ich wahrscheinlich ein Eintag ins Schluderverzeichnis und muss trotzdem zahlen sonst droht der Haftbefehl nach §802g ZPO.
naja was soll ich sagen einfach zum K….
mfg